Wer über kein bzw. nur geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen (< 2.600 EUR) hat, kann für eine anwaltliche Beratung und/oder außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen.
Wird Beratungshilfe bewilligt, erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung aus der Staatskasse. Sie selbst zahlen lediglich einen „Eigenanteil“ von 15,00 EUR.
Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie den Beratungshilfeschein unbedingt vor Ihrem Besuch bei einem Anwalt besorgen und ihn zu ihrem ersten Besprechungstermin mitbringen. Andernfalls tragen Sie das Risiko, den Anwalt doch selbst bezahlen zu müssen.
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn Sie nicht arm genug sind, sondern auch dann, wenn eine andere Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht, deren Inanspruchnahme zumutbar ist. Dies gilt vor allem bei Ansprüchen auf Kindesunterhalt sowie bei Fragen rund um das Sorge- und Umgangsrecht. Denn hier besteht eine kostenfreie Beratungsmöglichkeit durch das Jugendamt, so dass Ihnen für eine anwaltliche Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe in aller Regel nicht bewilligt wird.
Bei dem Amtsgericht Friedberg kann dienstags und donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Beratungshilfe beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Füllen Sie es am besten schon zu Hause aus und fügen Sie entsprechende Belege bei. So ersparen Sie sich unnötige Wartezeit bei Gericht.
Beachten Sie bitte auch meine weiteren Hinweise zur Beratungshilfe.