Bevor bei dem Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen die Ehepartner zunächst ein Jahr lang voneinander getrennt leben (mehr …)
Sind Ehegatten gemeinsam Eigentümer einer Immobilie, sind sie auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam für notwendige Reparaturen einstandspflichtig (mehr …)